Allgemeine Vorschriften zur Patentanmeldung in der DVR Korea

Anmeldung Pruefung Bekanntgabe Schutz

Anmeldung:

Alle benötigten Dokumente sind ab dem Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb von 3 Monaten vorzulegen. Wichtig: Es wird empfohlen, ein gemäß Pariser Abkommen oder PCT vorgegebenes Anmeldeformular auch per E-Mail oder Fax einzureichen, welches die Anmeldung in der DVR Korea forciert. So kann bei Nichteinhaltung der Nationalphase die Frist zur Einreichung aller Dokumente um weitere 3 Monate verlängert werden.

Prüfung:

Die Vorprüfung, Bekanntgabe und Hauptprüfung Ihres Antrages und der eingereichten Unterlagen kann bis zu 15 Monate in Anspruch nehmen.

Bekanntgabe:

Die Bekanntgabe des Schutzes erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen. Schutz: Die Schutzdauer beträgt 15 Jahre. Mittels eines Antrags auf Verlängerung des Schutzes sind weitere 5 Jahre möglich.

Erforderliche Dokumente im Rahmen der Patentanmeldung

  1. Bei nationaler Anmeldung eines PCT-Patents

    • Formular zur Registrierung des PCT-Patents mit PCT-Anmeldenummer zur Fixierung der Anmeldefrist Ihres Antrages in der DVR Korea
    • Eine Vollmachtsurkunde
    • Eine korrigierte Urkunde muss vorgelegt werden, falls nach Untersuchung Ihres Schutzantrags oder nach internationaler Überprüfung Korrekturen notwendig sind.
    • Wichtig: Die Bestätigungsurkunde des Erfinders ist hier nicht erforderlich.
  2. Bei Anmeldung aller sonstigen Patente

    • Eine Kopie des PCT-Anmeldeformulars
    • Vollmachtsurkunde
    • Unterlagen hinsichtlich der zu schützenden Erfindung
    • Vorrechtsurkunde