
Allgemeine Vorschriften zur Patentanmeldung in der DVR Korea
Anmeldung:
Alle benötigten Dokumente sind ab dem Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb von 3 Monaten vorzulegen. Wichtig: Es wird empfohlen, ein gemäß Pariser Abkommen oder PCT vorgegebenes Anmeldeformular auch per E-Mail oder Fax einzureichen, welches die Anmeldung in der DVR Korea forciert. So kann bei Nichteinhaltung der Nationalphase die Frist zur Einreichung aller Dokumente um weitere 3 Monate verlängert werden.
Prüfung:
Die Vorprüfung, Bekanntgabe und Hauptprüfung Ihres Antrages und der eingereichten Unterlagen kann bis zu 15 Monate in Anspruch nehmen.
Bekanntgabe:
Die Bekanntgabe des Schutzes erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen. Schutz: Die Schutzdauer beträgt 15 Jahre. Mittels eines Antrags auf Verlängerung des Schutzes sind weitere 5 Jahre möglich.
Erforderliche Dokumente im Rahmen der Patentanmeldung
Bei nationaler Anmeldung eines PCT-Patents
- Formular zur Registrierung des PCT-Patents mit PCT-Anmeldenummer zur Fixierung der Anmeldefrist Ihres Antrages in der DVR Korea
- Eine Vollmachtsurkunde
- Eine korrigierte Urkunde muss vorgelegt werden, falls nach Untersuchung Ihres Schutzantrags oder nach internationaler Überprüfung Korrekturen notwendig sind.
- Wichtig: Die Bestätigungsurkunde des Erfinders ist hier nicht erforderlich.
Bei Anmeldung aller sonstigen Patente
- Eine Kopie des PCT-Anmeldeformulars
- Vollmachtsurkunde
- Unterlagen hinsichtlich der zu schützenden Erfindung
- Vorrechtsurkunde