Allgemeine Vorschriften zur Anmeldung eines Gebrauchsmusters in der DVR Korea

Anmeldung Pruefung Bekanntgabe Schutz

Anmeldung:

Alle benötigten Dokumente sind ab dem Zeitpunkt der Anmeldung innerhalb von 3 Monaten vorzulegen.

Wichtig: Es wird empfohlen, ein gemäß Pariser Abkommen oder PCT vorgegebenes Anmeldeformular auch per E-Mail oder Fax einzureichen, welches die Anmeldung in der DVR Korea forciert. So kann bei Nichteinhaltung der Nationalphase die Frist zur Einreichung aller Dokumente um weitere 3 Monate verlängert werden.

Prüfung:

Die Vorprüfung, Bekanntgabe und Hauptprüfung Ihres Antrages und der eingereichten Unterlagen kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.

Bekanntgabe:

Die Bekanntgabe des Schutzes erfolgt innerhalb von 3 Monaten nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen. Schutz: Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Erforderliche Dokumente im Rahmen der Gebrauchsmusteranmeldung

  1. Bei nationaler Anmeldung eines PCT-Gebrauchsmusters
  2. Formular zur Registrierung des PCT-Gebrauchsmusters mit PCT-Anmeldenummer zur Fixierung der Anmeldefrist Ihres Antrages in der DVR Korea
  3. Eine Vollmachtsurkunde
  4. Eine korrigierte Urkunde muss vorgelegt werden, falls nach Untersuchung Ihres Schutzantrags oder nach internationaler Überprüfung Korrekturen notwendig sind.
  5. Wichtig: Die Bestätigungsurkunde des Erfinders ist hier nicht erforderlich.

  6. Bei Anmeldung aller sonstigen Gebrauchsmuster

  7. Eine Kopie des PCT-Anmeldeformulars
  8. Vollmachtsurkunde
  9. Unterlagen hinsichtlich der zu schützenden Erfindung
  10. Vorrechtsurkunde